Planung

Statik beim Bauen

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Die Statik ist die Berechnung der Standsicherheit und Tragfähigkeit eines Bauwerks. Der Standsicherheitsnachweis ist für viele Vorhaben Pflicht und Teil der Bauvorlagen.

Einfache Erklärung

Die Statik beweist, dass ein Gebäude oder eine Bauteil unter den erwarteten Lasten standfest ist. Dazu gehören Eigenlast, Nutzlast, Schnee-, Wind- und Erdbebenlasten. Ein Statiker oder Tragwerksplaner erstellt die Berechnungen und Nachweise auf Grundlage der Bauzeichnungen. Für einfache Standardbauten gibt es vereinfachte Nachweise, für komplexe oder große Vorhaben ist eine ausführliche Tragwerksplanung erforderlich. Der Standsicherheitsnachweis gehört in vielen Fällen zu den Pflichtunterlagen eines Bauantrags.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr möchte ein Einfamilienhaus mit auskragendem Flachdach und großen Fensterfronten bauen. Der Architekt beauftragt einen Statiker, der die Lastabtragung, Fundamente und die Aussteifung berechnet und dem Bauamt einen Standsicherheitsnachweis übergibt.

Typische Fehler

Den Statikernachweis erst nach Baubeginn erstellen lassen. Auch werden Eigenleistungen oder nachträgliche Änderungen am Tragwerk oft nicht statisch geprüft, was Risse oder im schlimmsten Fall Einsturzgefahr verursachen kann.

Kosten

Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten für Statik oft zwischen 1.000 und 5.000 Euro, je nach Größe und Komplexität. Besondere Anforderungen wie Keller, Flachdach oder große Spannweiten erhöhen den Aufwand.

Häufige Fragen

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