Was ist eine Zuwegung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Zuwegung ist die verkehrliche Anbindung eines Grundstücks an eine öffentliche Straße. Eine gesicherte Zuwegung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.
Einfache Erklärung
Jedes Baugrundstück muss über eine gesicherte Zuwegung verfügen – das heißt, es muss dauerhaft über eine öffentliche Straße erreichbar sein. Bei Hinterliegergrundstücken kann die Zuwegung über ein Wegerecht auf dem vorderen Grundstück gesichert werden. Die Zuwegung muss breit genug sein, dass Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr) das Grundstück erreichen können – in der Regel mindestens 3,50 m breit.
Beispiel aus der Praxis
Das Grundstück von Familie Koch liegt hinter einem anderen Grundstück. Die Zuwegung erfolgt über einen 4 m breiten Weg, der als Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Da die Feuerwehr das Grundstück erreichen kann, gilt die Zuwegung als gesichert und die Baugenehmigung wird erteilt.
Typische Fehler
Zuwegung nur mündlich mit dem Nachbarn vereinbaren. Ohne Grundbucheintragung ist die Zuwegung bei Eigentümerwechsel nicht gesichert. Auch zu schmale Zufahrten (unter 3 m) führen zur Verweigerung der Baugenehmigung.
Kosten
Die Herstellung einer privaten Zufahrt kostet je nach Länge und Belag 3.000–20.000 Euro. Die Eintragung eines Wegerechts kostet 300–800 Euro (Notar und Grundbuchamt).
Häufige Fragen
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