Was tun bei Bauablaufstörung und Mehrkosten?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Bauablaufstörung liegt vor, wenn der vereinbarte Bauablauf durch Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers, höhere Gewalt oder Vorgewerke verzögert wird. Sie kann zu Mehrkostenansprüchen, Bauzeitverlängerung oder Schadensersatz führen.
Einfache Erklärung
Typische Ursachen einer Bauablaufstörung: verspätete Planlieferung des Architekten, Behördenverzögerungen, Wetter, Verzug des Vorgewerks, fehlende Baufreigabe oder Materialmangel. Nach § 6 VOB/B muss der Auftragnehmer die Behinderung schriftlich und unverzüglich anzeigen ('Behinderungsanzeige'), sobald er erkennt, dass er an der vertragsgemäßen Ausführung gehindert ist. Ohne diese Anzeige verliert er regelmäßig seine Ansprüche auf Bauzeitverlängerung und Mehrkosten. Mehrkosten können entstehen durch: längere Baustelleneinrichtung, gestörten Personaleinsatz, Materialpreissteigerungen, doppelte Anfahrten. Wer die Störung verursacht hat, trägt das Risiko: Bei Bauherrenverzug Mehrkosten zu Lasten des Bauherrn, bei höherer Gewalt jeder Vertragspartner sein Risiko. Die Beweislast für die konkrete Höhe der Mehrkosten und die Kausalität liegt beim Anspruchssteller – häufig sehr aufwendig.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Der Maler kann bei Familie Beck nicht beginnen, weil der Trockenbauer noch nicht fertig ist. Der Maler zeigt die Behinderung schriftlich an und verlangt 5 Tage Bauzeitverlängerung sowie 1.800 € Mehrkosten für doppelte Anfahrt und Personalleerlauf. Da der Trockenbauer im Auftrag des Bauherrn steht, muss Familie Beck die Mehrkosten tragen.
Typische Fehler
Der häufigste Fehler: Behinderungsanzeige fehlt oder ist zu spät – Ansprüche entfallen. Auch werden Mehrkosten nur pauschal geltend gemacht, ohne konkrete Aufstellung. Bauherren ignorieren Behinderungsanzeigen und sind später überrascht, wenn berechtigte Forderungen kommen.
Kosten
Mehrkostenansprüche bei Bauablaufstörungen liegen typisch bei 5–15 % der betroffenen Gewerkeleistung. Bei großen Bauvorhaben können sie schnell sechsstellig werden.
Häufige Fragen
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