Baurecht

Nachbarzustimmung beim Bauen

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Eine Nachbarzustimmung ist die schriftliche Zustimmung eines Nachbarn zu einem Bauvorhaben, das dessen rechtliche Position – etwa bei Abstandsflächen oder Grenzbebauung – berührt.

Einfache Erklärung

Eine Nachbarzustimmung wird dann relevant, wenn ein Vorhaben von bauordnungsrechtlichen Vorgaben abweicht, für die das Einverständnis der betroffenen Nachbarn ausreicht. Typische Fälle sind die geringere Einhaltung von Abstandsflächen, Grenzbebauung oder die Zustimmung zu einer von der Satzung abweichenden Dachform. Die Zustimmung muss in der Regel schriftlich und formlos erfolgen, sollte aber Grundstück, Vorhaben, Zustimmungsgegenstand und Datum eindeutig benennen. Sie kann widerruflich oder unwiderruflich erteilt werden; für behördliche Verfahren wird meist eine unwiderrufliche Zustimmung verlangt. Eine erteilte Zustimmung bindet den Nachbarn, schließt aber nicht aus, dass andere Nachbarn oder Behörden trotzdem Einwände erheben.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr möchte sein Haus in Baden-Württemberg bis zur Grundstücksgrenze bauen, obwohl die Landesbauordnung einen Abstand von 3 Metern vorsieht. Der direkt betroffene Nachbar stimmt schriftlich und unwiderruflich zu. Mit dieser Zustimmung kann die zuständige Behörde die Abweichung genehmigen.

Typische Fehler

Mündliche Zustimmungen als ausreichend betrachten, den falschen Nachbar fragen oder vergessen, die Unwiderruflichkeit zu vermerken. Auch wird oft übersehen, dass die Zustimmung nur denjenigen Nachbarn bindet, der sie erteilt hat.

Kosten

Eine Nachbarzustimmung selbst ist kostenlos. Notarielle Beurkundungen oder ergänzende Vereinbarungen können jedoch Kosten verursachen.

Häufige Fragen

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