Ratgeber

Architekt beim Hausbau: Aufgaben, Kosten und Auswahl

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Der Architekt ist Ihr wichtigster Partner beim Hausbau. Er entwirft Ihr Traumhaus, stellt den Bauantrag und überwacht die Bauausführung. Doch wie viel kostet ein Architekt? Welche Aufgaben übernimmt er? Und brauchen Sie überhaupt einen? Alle Antworten finden Sie hier.

Die 9 Leistungsphasen des Architekten

Nach HOAI gliedert sich die Architektenleistung in 9 Phasen: LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung (Bauleitung), LP 9 Objektbetreuung. Sie können einzelne oder alle Phasen beauftragen.

Was kostet ein Architekt?

Das Architektenhonorar richtet sich nach der HOAI und den anrechenbaren Kosten (≈ Bausumme). Bei 300.000 € Bausumme: Gesamthonorar ca. 35.000–55.000 € (alle LP). Einzelne Phasen: LP 1–4 ca. 9.000–15.000 €, LP 5 ca. 9.000–14.000 €, LP 8 ca. 11.000–18.000 €. Die HOAI-Sätze sind seit 2021 nicht mehr verbindlich, aber Orientierung.

Architekt vs. Fertighaushersteller

Beim Architektenhaus erhalten Sie einen individuellen Entwurf, maximale Gestaltungsfreiheit und eine unabhängige Bauleitung. Beim Fertighaus bekommen Sie ein vorgeplantes Haus mit Festpreisgarantie und kürzerer Bauzeit. Der Architekt ist teurer, bietet aber die bessere Qualitätskontrolle und ein einzigartiges Haus.

Den richtigen Architekten finden

Schauen Sie sich Referenzprojekte an: Hat der Architekt Erfahrung mit Ihrem Haustyp? Stimmt die Designsprache? Fragen Sie nach: Wie viele Projekte betreut er parallel? Wer ist Ihr direkter Ansprechpartner? Holen Sie 2–3 Angebote ein. Achten Sie auf Sympathie – Sie arbeiten 1–2 Jahre zusammen.

Architektenhaftung und Gewährleistung

Der Architekt haftet für Planungsfehler. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach BGB. Er muss eine Berufshaftpflichtversicherung haben (Mindestdeckung 1,5 Mio. €). Bei der Bauleitung haftet er auch für Überwachungsfehler. Dokumentieren Sie alle Planänderungen und Absprachen schriftlich.

Wann brauchen Sie keinen Architekten?

Bei Fertighäusern übernimmt der Hersteller die Planung. Für den Bauantrag brauchen Sie aber trotzdem einen bauvorlageberechtigten Planer – das kann auch ein Bauingenieur sein. Für Anbauten und Umbauten im vereinfachten Verfahren sind die Anforderungen geringer.

Kostenübersicht

Architektenhonorar (alle LP, 300.000 € Bausumme): 35.000–55.000 €. Nur Planung (LP 1–4): 9.000–15.000 €. Bauleitung (LP 8): 11.000–18.000 €.

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