Baurecht

Was ist eine Teilbaugenehmigung?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Eine Teilbaugenehmigung ist eine vorläufige Baugenehmigung für einen abgrenzbaren Teil eines Bauvorhabens, bevor der Gesamtantrag entschieden wird.

Einfache Erklärung

Mit einer Teilbaugenehmigung kann ein Bauherr einzelne Bauabschnitte oder Teile eines Vorhabens früher beginnen, während andere Teile noch geprüft werden. Voraussetzung ist, dass der genehmigte Teil rechtlich und technisch selbstständig ist und keine nachteiligen Auswirkungen auf die noch offenen Teile hat. Die Teilbaugenehmigung wird im Bauakteverfahren erteilt und ist an die spätere Gesamtgenehmigung gebunden; sie kann widerrufen werden, wenn sich der Rest des Vorhabens als nicht genehmigungsfähig erweist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr beantragt die Genehmigung für ein Wohnhaus mit Carport und Garage. Weil die Garage an einer Grundstücksgrenze liegt und die Abstandsflächen noch geprüft werden müssen, erhält er zunächst eine Teilbaugenehmigung für das Wohnhaus und kann mit dem Rohbau beginnen.

Typische Fehler

Teilbaugenehmigung mit einer vorläufigen Zusage verwechseln. Auch unterschätzt wird die Bindung an die spätere Gesamtgenehmigung: Ein früh begonnener Teil kann rückabgewickelt werden, wenn der Rest abgelehnt wird.

Häufige Fragen

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