Was ist das Kenntnisgabeverfahren?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Das Kenntnisgabeverfahren ist ein Verfahren nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg, bei dem ein plangerechtes Vorhaben der Baurechtsbehörde nur zur Kenntnis gegeben wird, statt eine Baugenehmigung zu beantragen.
Einfache Erklärung
Voraussetzung ist regelmäßig, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, dessen Festsetzungen vollständig einhält, die Erschließung gesichert ist und kein Sonderbau vorliegt. Die vollständigen Bauvorlagen werden eingereicht; nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist darf mit dem Bau begonnen werden. Es ergeht kein Genehmigungsbescheid – die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften bleibt bei Bauherrschaft und Entwurfsverfasser.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr in Baden-Württemberg baut ein Einfamilienhaus exakt innerhalb der Baugrenzen, mit zulässiger GRZ und festgesetzter Dachform. Sein Entwurfsverfasser wählt das Kenntnisgabeverfahren; nach Einreichung und Ablauf der Frist kann gebaut werden – ohne behördliche Prüfung des Entwurfs.
Typische Fehler
Das Verfahren trotz kleiner Abweichung vom Bebauungsplan wählen. Schon eine überschrittene Baugrenze oder eine abweichende Dachneigung macht eine Befreiung und damit ein Genehmigungsverfahren nötig. Ebenfalls unterschätzt: Es findet keine Prüfung statt, Fehler fallen erst später auf.
Kosten
Die Gebühren liegen deutlich unter denen einer Baugenehmigung. Kosten für Bauvorlagen, Statik, Vermessung und Nachweise entstehen jedoch in gleichem Umfang.
Häufige Fragen
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