Carport · Genehmigung

Carport genehmigungspflichtig? – Regeln 2026 nach Bundesland

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Ein Carport ist die günstige Alternative zur Garage – aber wann brauchen Sie dafür eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: Ihrem Bundesland, der Größe des Carports (Grundfläche und Höhe) und dem Standort (Innen- oder Außenbereich, Bebauungsplan). Dieser Leitfaden erklärt die Regeln für alle 16 Bundesländer und zeigt, wie Sie typische Fehler vermeiden.

Kurzantwort

Ob ein Carport genehmigungspflichtig ist, hängt vom Bundesland, der Grundfläche und dem Standort ab. In den meisten Bundesländern (z. B. Bayern, NRW, Niedersachsen) sind Carports bis ca. 30–50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei – allerdings nur, wenn Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Im Außenbereich oder bei größeren Carports ist fast immer ein Bauantrag nötig. Eine kommunale Anzeigepflicht kann auch bei genehmigungsfreien Carports bestehen.

Bau-Lex BauCheck

Carport konkret prüfen

Allgemeine Regeln geben die Richtung vor. Der BauCheck berücksichtigt Ihre Maße, Lage und die ausgewählte Landesbauordnung.

  • Landesrecht berücksichtigt
  • Klare Ersteinschätzung
  • Ergebnis sofort verfügbar
Jetzt kostenlos prüfen

Wann ist Carport genehmigungspflichtig?

Größe über Bundesland-Grenze

Überschreitet die Grundfläche die in Ihrer Landesbauordnung definierte Grenze (meist 30–50 m²), ist ein Bauantrag Pflicht. In Berlin liegt die Grenze z. B. bei 50 m² Brutto-Grundfläche.

Standort im Außenbereich

Carports im Außenbereich (§ 35 BauGB) sind nahezu immer genehmigungspflichtig – unabhängig von der Größe. Hier gelten strenge Regeln zum Schutz der Landschaft.

Wandhöhe über 3 m

Übersteigt die Wand- oder Traufhöhe 3 m (in einigen Ländern 2,75 m), entfällt die Verfahrensfreiheit und Sie brauchen eine Baugenehmigung.

Lage in Schutzgebieten

In Denkmal-, Wasser-, Natur- oder Landschaftsschutzgebieten ist auch ein kleiner Carport oft genehmigungspflichtig oder zumindest anzeigepflichtig.

Verstoß gegen Bebauungsplan

Wenn der B-Plan Carports an Ihrem geplanten Standort ausschließt (z. B. Vorgartenzone, festgelegte Stellplatzfläche), brauchen Sie eine Befreiung – also einen Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde.

Wann ist Carport genehmigungsfrei?

Kleine Carports im B-Plan-Gebiet

In den meisten Bundesländern sind Carports bis ca. 30–50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe verfahrensfrei – sofern sie im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und dessen Festsetzungen entsprechen.

Einhaltung der Abstandsflächen

An der Grundstücksgrenze ist ein Carport nur dann verfahrensfrei, wenn er die Vorgaben der Landesbauordnung erfüllt: meist max. 9 m Länge je Grenze, max. 3 m Höhe und max. 15 m Gesamtlänge an allen Grenzen zusammen.

Innenbereich nach § 34 BauGB

Im unbeplanten Innenbereich (Lückenbebauung) sind kleine Carports oft verfahrensfrei, müssen aber sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Größe, Höhe & Abstand zum Nachbarn

Verfahrensfreie Grundfläche (typisch)30–50 m² je nach Bundesland
Maximale Wand-/Traufhöhe3,0 m (in einigen Ländern 2,75 m)
Mindestabstand Nachbargrenze (ohne Privileg)3,0 m
Maximale Länge an einer Grenze (privilegiert)9,0 m
Maximale Gesamtlänge an allen Grenzen15,0 m
Mindestabstand zur Straße (Sichtdreieck)Beachtung der StVO erforderlich

Unterschiede je Bundesland

Die Regeln zur Genehmigungspflicht für Carport-Bauten unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Klicken Sie auf ein Bundesland, um den vollständigen Bauantrags-Leitfaden zu sehen:

Bayern
Verfahrensfrei bis 50 m² überdachte Fläche und 3 m Wandhöhe (Art. 57 BayBO).
Bauantrag
Baden-Württemberg
Verfahrensfrei bis 30 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe (§ 50 LBO BW).
Bauantrag
Nordrhein-Westfalen
Verfahrensfrei bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 3 m Höhe (§ 62 BauO NRW).
Bauantrag
Niedersachsen
Verfahrensfrei bis 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe (§ 60 NBauO).
Bauantrag
Hessen
Verfahrensfrei bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe (§ 63 HBO).
Bauantrag
Rheinland-Pfalz
Verfahrensfrei bis 50 m² Grundfläche (§ 62 LBauO).
Bauantrag
Sachsen
Verfahrensfrei bis 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe (§ 61 SächsBO).
Bauantrag
Brandenburg
Verfahrensfrei bis 50 m² Grundfläche (§ 61 BbgBO).
Bauantrag
Berlin
Verfahrensfrei bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe (§ 61 BauO Bln).
Bauantrag
Hamburg
Verfahrensfrei bis 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe (§ 60 HBauO).
Bauantrag

Typische Fehler bei Carport-Vorhaben

  • ×Bau ohne Prüfung des Bebauungsplans – führt häufig zu nachträglichem Rückbau.
  • ×Überschreitung der zulässigen Grundfläche um wenige m² (z. B. 32 m² statt 30 m² in NRW) – damit entfällt die Verfahrensfreiheit komplett.
  • ×Errichtung an der Nachbargrenze ohne Beachtung der 9-m-Regel oder der 15-m-Gesamtlänge.
  • ×Vergessen der kommunalen Anzeigepflicht – auch genehmigungsfreie Carports müssen in vielen Gemeinden angezeigt werden.
  • ×Ignorieren der Abstandsflächen zur Straße (Sichtdreieck nach StVO) – kann zu Auflagen oder Rückbau führen.
  • ×Carport im Vorgarten ohne Befreiung, obwohl der B-Plan dies ausschließt.

Was kostet ein Antrag für Carport?

Bauantrag (wenn erforderlich)Ca. 100–500 € Genehmigungsgebühr
Statik (bei größeren Carports)300–800 €
Lageplan / Vermessung300–1.000 €
Bauvorlagen (Architekt/Ingenieur)500–1.500 €
Bauanzeige / Verfahrensfreistellung0–150 € (kommunal unterschiedlich)
Richtwerte 2026. Mehr Infos in unserem Hausbau-Kosten-Überblick.

Tipps zur Vorbereitung

  • Holen Sie vor Kauf oder Bau die Auskunft Ihrer Gemeinde ein – die Bauaufsicht erteilt oft kostenlose Vorab-Auskünfte zur Genehmigungspflicht.
  • Prüfen Sie den Bebauungsplan im Geoportal Ihrer Gemeinde – viele Gemeinden stellen B-Pläne kostenlos online bereit.
  • Halten Sie sich beim Carport an Standardgrößen unterhalb der Bundesland-Grenze (z. B. 6 × 5 m = 30 m²) – das spart den Bauantrag.
  • Klären Sie Abstandsflächen schriftlich mit dem Nachbarn, auch wenn der Carport verfahrensfrei ist – das beugt Konflikten vor.
  • Dokumentieren Sie Maße und Bauausführung mit Fotos – falls die Behörde nachträglich prüft, haben Sie einen Nachweis.

Häufige Fragen zu Carport

Ist ein Carport ohne Genehmigung erlaubt?
In den meisten Bundesländern ja – sofern der Carport bestimmte Maximalwerte nicht überschreitet (typisch: 30–50 m² Grundfläche, 3 m Wandhöhe), die Abstandsflächen eingehalten werden und das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht. Im Außenbereich oder in Schutzgebieten ist fast immer ein Antrag nötig.
Wie groß darf ein Carport ohne Baugenehmigung sein?
Das hängt vom Bundesland ab: In Bayern, Hessen, Sachsen, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Berlin sind bis zu 50 m² verfahrensfrei. In NRW, Niedersachsen und Baden-Württemberg gilt typischerweise die Grenze von 30 m². Weitere Voraussetzungen wie Wandhöhe, Lage und Bebauungsplan bleiben zu prüfen.
Welcher Abstand zum Nachbarn ist beim Carport erforderlich?
Grundsätzlich gilt 3 m Mindestabstand zur Grenze. Carports gelten aber als sogenannte 'privilegierte Grenzbauten': Sie dürfen bis an die Nachbargrenze gebaut werden, wenn sie max. 9 m je Grenzseite und max. 15 m Gesamtlänge an allen Grenzen nicht überschreiten und die Wandhöhe von 3 m einhalten.
Brauche ich für einen Carport im Vorgarten eine Genehmigung?
Häufig ja: Viele Bebauungspläne schließen Carports in der Vorgartenzone aus. In diesem Fall benötigen Sie eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans – das ist ein eigenes Verfahren mit Antrag und Gebühr (ca. 100–300 €).
Was kostet ein Carport-Bauantrag?
Die Genehmigungsgebühr liegt bei ca. 100–500 € je nach Größe und Bundesland. Hinzu kommen ggf. 300–1.500 € für Bauvorlagen (Lageplan, Bauzeichnung) und Statik. Insgesamt sollten Sie mit 500–2.500 € Nebenkosten rechnen.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Ein Schwarzbau kann zu Bußgeldern (bis 500.000 € möglich, in der Praxis meist 500–5.000 €) und zur Rückbau-Anordnung führen. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, wenn das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist – kostet aber meist mehr als ein regulärer Antrag.
Muss ich einen genehmigungsfreien Carport anzeigen?
In vielen Gemeinden gibt es eine kommunale Anzeigepflicht (Bauanzeige): Auch bei verfahrensfreien Carports müssen Sie der Gemeinde Lage, Größe und Bauweise mitteilen. Das Verfahren ist meist kostenlos oder kostet wenige Euro – fragen Sie konkret bei Ihrer Bauaufsicht nach.

Weitere Genehmigungs-Themen