Hausumbau · Genehmigung

Hausumbau: Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Vom offenen Grundriss bis zur kompletten Kernsanierung reicht der Begriff Umbau sehr weit. Für die baurechtliche Einordnung müssen die einzelnen Maßnahmen getrennt und anschließend als Gesamtprojekt bewertet werden. Diese Seite zeigt, welche Eingriffe typischerweise ohne Verfahren möglich sind und wann Fachplanung oder Bauantrag erforderlich werden.

Kurzantwort

Ein Hausumbau ist nicht allein wegen seines Umfangs genehmigungspflichtig. Reine Instandhaltung und viele nichttragende Innenarbeiten können verfahrensfrei sein. Ein Verfahren ist dagegen regelmäßig zu prüfen, wenn tragende oder aussteifende Bauteile, Fassade, Gebäudevolumen, Nutzung, Zahl der Wohnungen, Brandschutz oder Rettungswege verändert werden. Auch beim verfahrensfreien Innenumbau bleiben Standsicherheit, Denkmalschutz und andere öffentlich-rechtliche Anforderungen einzuhalten.

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Wann ist Hausumbau genehmigungspflichtig?

Tragende Wand oder Aussteifung betroffen

Durchbrüche, Stützenwechsel und Eingriffe in tragende Decken oder Dachkonstruktionen erfordern mindestens eine fachliche Standsicherheitsprüfung und können ein Verfahren auslösen.

Nutzung ändert sich

Wohnen statt Lager, Gewerbe statt Wohnen oder neue Aufenthaltsräume können andere Anforderungen und damit eine genehmigungsrelevante Nutzungsänderung auslösen.

Fassade, Dach oder Gebäudevolumen verändert

Neue Öffnungen, Gauben, Balkone, Anbauten oder eine veränderte Dachform sind nicht mehr nur Innenumbau.

Weitere Wohnung entsteht

Wohnungsteilung und zusätzliche Einheit können Brandschutz, Schallschutz, Stellplätze und Erschließung verändern.

Denkmal oder Erhaltungsgebiet

Auch Maßnahmen, die bauordnungsrechtlich verfahrensfrei wären, können eine denkmal- oder erhaltungsrechtliche Genehmigung benötigen.

Wann ist Hausumbau genehmigungsfrei?

Nichttragender Innenausbau und Instandhaltung

Bodenbeläge, Sanitärobjekte, Oberflächen und viele nichttragende Trennwände können ohne Bauantrag geändert werden, sofern keine Nutzung, kein Brandschutzkonzept und keine geschützte Substanz betroffen sind.

Instandhaltung ohne wesentliche Änderung

Reine Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten können verfahrensfrei sein, solange Nutzung, Tragwerk, Abmessungen und äußere Gestalt nicht genehmigungsrelevant verändert werden.

Größe, Höhe & Abstand zum Nachbarn

PlanungsrechtBebauungsplan, § 34 oder § 35 BauGB
Abstandsflächennach Landesrecht und Gebäudegeometrie
ErschließungZufahrt, Wasser und Abwasser sichern
Bautechnische NachweiseStatik, Brand- und Wärmeschutz nach Umfang
Kommunale VorgabenSatzungen und örtliche Planung prüfen

Tragende oder nichttragende Wand?

Wanddicke und Klopftest reichen zur Einordnung nicht. Bestandspläne, Deckenspannrichtung, Baualter und Umbauhistorie müssen berücksichtigt werden. Vor einem Durchbruch sollte eine tragwerksplanende Person die Lastabtragung bestätigen.

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  • Leitungen und Schadstoffe erkunden
  • Abfangung und Bauzustand planen

Bestandsschutz richtig verstehen

Bestandsschutz schützt eine rechtmäßig errichtete und genutzte Anlage, ist aber keine pauschale Erlaubnis für Änderungen. Ein wesentlicher Umbau oder eine neue Nutzung kann aktuelle Anforderungen auslösen.

Umbau mit Nutzungsänderung

Bauliche Maßnahme und neue Nutzung müssen gemeinsam bewertet werden. Ein technisch kleiner Eingriff kann rechtlich bedeutsam sein, wenn Nutzerzahl, Brandrisiko, Lärm oder Stellplatzbedarf steigen.

Brandschutz im Bestandsgebäude

Geänderte Grundrisse dürfen Rettungswege und notwendige Flure nicht verschlechtern. Bei mehreren Wohnungen oder gewerblicher Nutzung können Trennbauteile, Türen und Installationsabschottungen relevant werden.

Unterschiede je Bundesland

Die Regeln zur Genehmigungspflicht für Hausumbau-Bauten unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Klicken Sie auf ein Bundesland, um den vollständigen Bauantrags-Leitfaden zu sehen:

Baden-Württemberg
Verfahrensart nach LBO BW prüfen; im Bebauungsplangebiet kann je nach Vorhaben ein erleichtertes Verfahren greifen.
Bauantrag
Bayern
Genehmigung oder Genehmigungsfreistellung nach BayBO; Gemeinde und qualifizierter Bebauungsplan sind für die Freistellung entscheidend.
Bauantrag
Berlin
Verfahren nach BauO Bln; dichter Bestand, Bebauungsplan, Abstandsflächen und gegebenenfalls Erhaltungsrecht früh prüfen.
Bauantrag
Brandenburg
Verfahren nach BbgBO; Erschließung, Planungsrecht und gegebenenfalls Natur- oder Wasserschutz sind besonders relevant.
Bauantrag
Bremen
Verfahren nach BremLBO; Zuständigkeit und örtliche Planung unterscheiden sich zwischen Bremen und Bremerhaven.
Bauantrag
Hamburg
Verfahren nach HBauO; Bebauungs- beziehungsweise Baustufenplan, Erhaltungsgebiete und Regenwasserplanung früh einbeziehen.
Bauantrag
Hessen
Verfahren nach HBO; Planungsrecht, Gebäudeklasse und erforderliche bautechnische Nachweise gemeinsam bestimmen.
Bauantrag
Mecklenburg-Vorpommern
Verfahren nach LBauO M-V; in Küsten- und Schutzlagen können zusätzliche Fachabstimmungen erforderlich sein.
Bauantrag
Niedersachsen
Verfahren nach NBauO; Baugrundstück, Grenzabstände und gegebenenfalls örtliche Bauvorschriften bestimmen die Einordnung.
Bauantrag
Nordrhein-Westfalen
Verfahren nach BauO NRW; Bebauungsplan, Stellplätze, Abstandsflächen und kommunale Satzungen prüfen.
Bauantrag
Rheinland-Pfalz
Verfahren nach LBauO; bei plangerechten Vorhaben kann ein Freistellungsverfahren in Betracht kommen.
Bauantrag
Saarland
Verfahren nach LBO Saarland; Abstandsflächen, Erschließung und örtliches Planungsrecht sind grundstücksbezogen zu bestätigen.
Bauantrag
Sachsen
Verfahren nach SächsBO; Genehmigungsfreistellung und vereinfachtes Verfahren hängen von Vorhaben und Planungsrecht ab.
Bauantrag
Sachsen-Anhalt
Verfahren nach BauO LSA; aktuelle Freistellungs- und Mitteilungsregelungen für das konkrete Bestands- oder Wohnvorhaben prüfen.
Bauantrag
Schleswig-Holstein
Verfahren nach LBO; Küsten-, Hochwasser- und Naturschutz können neben dem Baurecht zusätzliche Anforderungen auslösen.
Bauantrag
Thüringen
Verfahren nach ThürBO; Bebauungsplan, Abstandsflächen und Schutz historischer Ortslagen frühzeitig abgleichen.
Bauantrag

Typische Fehler bei Hausumbau-Vorhaben

  • ×Mit Entwurfsplanung begonnen, bevor Baufenster, Maß der Nutzung und Erschließung geklärt waren.
  • ×Genehmigungsfreistellung mit einer materiellen Baufreigabe verwechselt.
  • ×Bestandspläne, Grenzverlauf oder vorhandene Baulasten ungeprüft übernommen.
  • ×Abstandsflächen und Nachbarbelange erst nach Fertigstellung des Entwurfs untersucht.
  • ×Fachnachweise und Entwässerung nicht rechtzeitig mit der Architektur koordiniert.

Was kostet ein Antrag für Hausumbau?

Behördliche Gebührnur bei erforderlichem Verfahren
Bestandsaufnahmeca. 800–3.500 €
Tragwerksplanungca. 800–5.000 € je nach Eingriff
Weitere Fachplanungnach Brand-, Schall-, Energie- und Schadstoffthemen
Richtwerte 2026. Mehr Infos in unserem Hausbau-Kosten-Überblick.

Tipps zur Vorbereitung

  • Fordern Sie Bebauungsplan, Baulastenauskunft und Bestandsunterlagen vor der Vorplanung an.
  • Stimmen Sie kritische planungsrechtliche Fragen mit einer gezielten Bauvoranfrage ab.
  • Lassen Sie Flächen, Höhen und Abstände in allen Plänen einheitlich darstellen.
  • Planen Sie Statik, Brandschutz, Energie und Entwässerung nicht erst nach dem Bauantrag.
  • Nutzen Sie den BauCheck als erste Richtung und bestätigen Sie kommunale Vorgaben am Grundstück.

Häufige Fragen zu Hausumbau

Brauche ich für Hausumbau eine Baugenehmigung?
Ein Hausumbau ist nicht allein wegen seines Umfangs genehmigungspflichtig. Reine Instandhaltung und viele nichttragende Innenarbeiten können verfahrensfrei sein. Ein Verfahren ist dagegen regelmäßig zu prüfen, wenn tragende oder aussteifende Bauteile, Fassade, Gebäudevolumen, Nutzung, Zahl der Wohnungen, Brandschutz oder Rettungswege verändert werden. Auch beim verfahrensfreien Innenumbau bleiben Standsicherheit, Denkmalschutz und andere öffentlich-rechtliche Anforderungen einzuhalten.
Wann ist eine Genehmigungsfreistellung möglich?
Typischerweise nur bei einem geeigneten Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, vollständiger Übereinstimmung mit dessen Festsetzungen und gesicherter Erschließung. Landesrecht und Gemeindeentscheidung bleiben maßgeblich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Regelmäßig Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Berechnungen sowie je nach Vorhaben Nachweise zu Statik, Brandschutz, Energie, Stellplätzen und Entwässerung. Umfang und digitale Form bestimmt die zuständige Bauaufsicht.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das hängt von Bundesland, Behörde, Verfahrensart, Vollständigkeit und erforderlichen Fachbeteiligungen ab. Eine pauschale Frist ohne konkreten Standort ist nicht belastbar.
Was kostet der Bauantrag?
Gebühren und Planungskosten richten sich nach Vorhabenwert, Planungsumfang und erforderlichen Nachweisen. Die angegebenen Kostenbereiche dienen nur einer frühen Budgetorientierung.
Reicht die Zustimmung des Nachbarn?
Nein. Eine Zustimmung kann Konflikte reduzieren oder bei bestimmten Abweichungen relevant sein, ersetzt aber weder öffentliches Baurecht noch eine erforderliche Genehmigung.

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