Neue Wohneinheit · Genehmigung

Neue Wohneinheit schaffen: Baugenehmigung und Voraussetzungen 2026

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Eine Einliegerwohnung, die Teilung eines Einfamilienhauses oder neuer Wohnraum in Dachgeschoss und Keller kann Fläche effizient nutzen. Baurechtlich geht es aber nicht nur um eine zusätzliche Tür: Nutzung, Rettungswege, Wohnungstrennung, Stellplätze und technische Gebäudeausrüstung müssen als Gesamtkonzept funktionieren.

Kurzantwort

Wer in einem bestehenden Haus eine zusätzliche abgeschlossene Wohnung schafft, löst regelmäßig eine baurechtliche Prüfung aus. Maßgeblich sind bisher genehmigte Nutzung und Zahl der Wohnungen, Grundriss, eigener Zugang, Küche und Bad sowie neue Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Stellplätze, Belichtung und Rettungswege. Ob ein Bauantrag, eine besondere Verfahrensfreiheit oder lediglich eine andere Anzeige greift, hängt von Landesrecht, Umbauumfang und Grundstück ab.

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Wann ist Neue Wohneinheit genehmigungspflichtig?

Zusätzliche abgeschlossene Wohnung

Eine eigenständig nutzbare Einheit mit Wohnen, Schlafen, Kochen und Sanitärausstattung kann die genehmigte Wohnungszahl und Gebäudenutzung verändern.

Dachgeschoss oder Keller wird Wohnraum

Neue Aufenthaltsräume erfordern regelmäßig Prüfungen zu Raumhöhe, Belichtung, Lüftung, Feuchteschutz und Rettungswegen.

Brandschutz und Wohnungstrennung ändern sich

Trennwände, Decken, Türen, Leitungsdurchführungen und Rettungswege können weitergehende Anforderungen erfüllen müssen.

Zusätzlicher Stellplatz- oder Mobilitätsbedarf

Örtliche Satzungen können bei einer weiteren Wohnung neue Stellplätze, Fahrradplätze oder einen Ablösebetrag verlangen beziehungsweise Erleichterungen vorsehen.

Bauliche Eingriffe in Tragwerk und Erschließung

Neue Treppen, Eingänge, Gauben, Fenster oder Leitungsstränge sind unabhängig von der Nutzungsfrage baulich einzuordnen.

Wann ist Neue Wohneinheit genehmigungsfrei?

Landesrechtliche Wohnraumerleichterung

Einzelne Landesbauordnungen enthalten Erleichterungen für Wohnraumschaffung oder bestimmte Nutzungsänderungen. Diese Verfahrensfreiheit hebt Anforderungen an sichere und gesunde Wohnräume nicht auf.

Instandhaltung ohne wesentliche Änderung

Reine Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten können verfahrensfrei sein, solange Nutzung, Tragwerk, Abmessungen und äußere Gestalt nicht genehmigungsrelevant verändert werden.

Größe, Höhe & Abstand zum Nachbarn

PlanungsrechtBebauungsplan, § 34 oder § 35 BauGB
Abstandsflächennach Landesrecht und Gebäudegeometrie
ErschließungZufahrt, Wasser und Abwasser sichern
Bautechnische NachweiseStatik, Brand- und Wärmeschutz nach Umfang
Kommunale VorgabenSatzungen und örtliche Planung prüfen

Wann entsteht eine eigenständige Wohnung?

Nicht die Bezeichnung im Mietvertrag entscheidet, sondern die tatsächliche bauliche und funktionale Selbstständigkeit. Eigener Zugang, Küche, Bad, abschließbare Räume und eine unabhängige Haushaltsführung sind wichtige Merkmale.

  • Genehmigten Bestand mit Planunterlagen belegen
  • Alte und neue Wohnungszahl gegenüberstellen
  • Gemeinschafts- und Nebenflächen eindeutig zuordnen

Einliegerwohnung im Einfamilienhaus

Auch eine untergeordnete Einliegerwohnung kann die genehmigte Nutzung, Stellplätze und brandschutztechnische Trennung verändern. Steuerliche, mietrechtliche oder förderrechtliche Begriffe ersetzen die baurechtliche Einordnung nicht.

Dachgeschoss und Keller als Wohnraum

Im Dach stehen Rettungsweg, Raumhöhe und Brandschutz im Vordergrund; im Keller zusätzlich Belichtung, Feuchte, Abdichtung und Überflutungsrisiko. Eine vorhandene Heizung oder ein Fenster macht den Raum noch nicht automatisch zum genehmigten Aufenthaltsraum.

Brandschutz, Schallschutz und Haustechnik

Zwischen Wohnungen können Anforderungen an Trennbauteile und Installationen entstehen. Zähler, Leitungen und Heizsysteme sind früh mit Grundriss, Brand- und Schallschutz abzustimmen.

Unterschiede je Bundesland

Die Regeln zur Genehmigungspflicht für Neue Wohneinheit-Bauten unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Klicken Sie auf ein Bundesland, um den vollständigen Bauantrags-Leitfaden zu sehen:

Baden-Württemberg
Verfahrensart nach LBO BW prüfen; im Bebauungsplangebiet kann je nach Vorhaben ein erleichtertes Verfahren greifen.
Bauantrag
Bayern
Genehmigung oder Genehmigungsfreistellung nach BayBO; Gemeinde und qualifizierter Bebauungsplan sind für die Freistellung entscheidend.
Bauantrag
Berlin
Verfahren nach BauO Bln; dichter Bestand, Bebauungsplan, Abstandsflächen und gegebenenfalls Erhaltungsrecht früh prüfen.
Bauantrag
Brandenburg
Verfahren nach BbgBO; Erschließung, Planungsrecht und gegebenenfalls Natur- oder Wasserschutz sind besonders relevant.
Bauantrag
Bremen
Verfahren nach BremLBO; Zuständigkeit und örtliche Planung unterscheiden sich zwischen Bremen und Bremerhaven.
Bauantrag
Hamburg
Verfahren nach HBauO; Bebauungs- beziehungsweise Baustufenplan, Erhaltungsgebiete und Regenwasserplanung früh einbeziehen.
Bauantrag
Hessen
Verfahren nach HBO; Planungsrecht, Gebäudeklasse und erforderliche bautechnische Nachweise gemeinsam bestimmen.
Bauantrag
Mecklenburg-Vorpommern
Verfahren nach LBauO M-V; in Küsten- und Schutzlagen können zusätzliche Fachabstimmungen erforderlich sein.
Bauantrag
Niedersachsen
Verfahren nach NBauO; Baugrundstück, Grenzabstände und gegebenenfalls örtliche Bauvorschriften bestimmen die Einordnung.
Bauantrag
Nordrhein-Westfalen
Verfahren nach BauO NRW; Bebauungsplan, Stellplätze, Abstandsflächen und kommunale Satzungen prüfen.
Bauantrag
Rheinland-Pfalz
Verfahren nach LBauO; bei plangerechten Vorhaben kann ein Freistellungsverfahren in Betracht kommen.
Bauantrag
Saarland
Verfahren nach LBO Saarland; Abstandsflächen, Erschließung und örtliches Planungsrecht sind grundstücksbezogen zu bestätigen.
Bauantrag
Sachsen
Verfahren nach SächsBO; Genehmigungsfreistellung und vereinfachtes Verfahren hängen von Vorhaben und Planungsrecht ab.
Bauantrag
Sachsen-Anhalt
Verfahren nach BauO LSA; aktuelle Freistellungs- und Mitteilungsregelungen für das konkrete Bestands- oder Wohnvorhaben prüfen.
Bauantrag
Schleswig-Holstein
Verfahren nach LBO; Küsten-, Hochwasser- und Naturschutz können neben dem Baurecht zusätzliche Anforderungen auslösen.
Bauantrag
Thüringen
Verfahren nach ThürBO; Bebauungsplan, Abstandsflächen und Schutz historischer Ortslagen frühzeitig abgleichen.
Bauantrag

Typische Fehler bei Neue Wohneinheit-Vorhaben

  • ×Mit Entwurfsplanung begonnen, bevor Baufenster, Maß der Nutzung und Erschließung geklärt waren.
  • ×Genehmigungsfreistellung mit einer materiellen Baufreigabe verwechselt.
  • ×Bestandspläne, Grenzverlauf oder vorhandene Baulasten ungeprüft übernommen.
  • ×Abstandsflächen und Nachbarbelange erst nach Fertigstellung des Entwurfs untersucht.
  • ×Fachnachweise und Entwässerung nicht rechtzeitig mit der Architektur koordiniert.

Was kostet ein Antrag für Neue Wohneinheit?

Genehmigungs- oder Verfahrensgebührnach Umbauwert und Landesrecht
Bestandsaufnahme und Bauvorlagenca. 2.000–7.000 €
Brand-, Schall- und Statiknachweisenach Gebäude und Eingriff
Stellplatzablösenur wenn kommunal erforderlich
Richtwerte 2026. Mehr Infos in unserem Hausbau-Kosten-Überblick.

Tipps zur Vorbereitung

  • Fordern Sie Bebauungsplan, Baulastenauskunft und Bestandsunterlagen vor der Vorplanung an.
  • Stimmen Sie kritische planungsrechtliche Fragen mit einer gezielten Bauvoranfrage ab.
  • Lassen Sie Flächen, Höhen und Abstände in allen Plänen einheitlich darstellen.
  • Planen Sie Statik, Brandschutz, Energie und Entwässerung nicht erst nach dem Bauantrag.
  • Nutzen Sie den BauCheck als erste Richtung und bestätigen Sie kommunale Vorgaben am Grundstück.

Häufige Fragen zu Neue Wohneinheit

Brauche ich für Neue Wohneinheit eine Baugenehmigung?
Wer in einem bestehenden Haus eine zusätzliche abgeschlossene Wohnung schafft, löst regelmäßig eine baurechtliche Prüfung aus. Maßgeblich sind bisher genehmigte Nutzung und Zahl der Wohnungen, Grundriss, eigener Zugang, Küche und Bad sowie neue Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Stellplätze, Belichtung und Rettungswege. Ob ein Bauantrag, eine besondere Verfahrensfreiheit oder lediglich eine andere Anzeige greift, hängt von Landesrecht, Umbauumfang und Grundstück ab.
Wann ist eine Genehmigungsfreistellung möglich?
Typischerweise nur bei einem geeigneten Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, vollständiger Übereinstimmung mit dessen Festsetzungen und gesicherter Erschließung. Landesrecht und Gemeindeentscheidung bleiben maßgeblich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Regelmäßig Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Berechnungen sowie je nach Vorhaben Nachweise zu Statik, Brandschutz, Energie, Stellplätzen und Entwässerung. Umfang und digitale Form bestimmt die zuständige Bauaufsicht.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das hängt von Bundesland, Behörde, Verfahrensart, Vollständigkeit und erforderlichen Fachbeteiligungen ab. Eine pauschale Frist ohne konkreten Standort ist nicht belastbar.
Was kostet der Bauantrag?
Gebühren und Planungskosten richten sich nach Vorhabenwert, Planungsumfang und erforderlichen Nachweisen. Die angegebenen Kostenbereiche dienen nur einer frühen Budgetorientierung.
Reicht die Zustimmung des Nachbarn?
Nein. Eine Zustimmung kann Konflikte reduzieren oder bei bestimmten Abweichungen relevant sein, ersetzt aber weder öffentliches Baurecht noch eine erforderliche Genehmigung.

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