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Bauabnahme Haus

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Die Bauabnahme ist die formale Übergabe des fertigen Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Sie ist ein rechtlich bedeutsamer Akt: Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel kehrt sich um.

Ablauf im Detail

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Abnahmetermin vorbereiten

Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen (Kosten: 500–1.500 €) für die Begleitung der Abnahme. Erstellen Sie eine Mängelliste anhand Ihrer bisherigen Dokumentation. Vergleichen Sie den Ist-Zustand mit den Bauplänen und der Baubeschreibung.

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Formale Abnahme durchführen

Die Abnahme sollte schriftlich erfolgen. Gehen Sie systematisch jeden Raum durch und prüfen Sie: Wände und Decken (Risse, Unebenheiten), Böden (Hohlstellen, Kratzer), Fenster und Türen (Funktion, Dichtung), Sanitär (Wasserdruck, Abfluss), Elektro (alle Steckdosen und Schalter), Heizung (Funktion, Regelung).

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Mängel dokumentieren

Dokumentieren Sie jeden Mangel mit Foto, genauer Ortsbeschreibung und Schweregrad. Unterscheiden Sie zwischen wesentlichen Mängeln (die die Abnahme verhindern) und unwesentlichen Mängeln (die nachgebessert werden müssen). Halten Sie Mängel im Abnahmeprotokoll fest.

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Abnahmeprotokoll erstellen

Das Abnahmeprotokoll wird von beiden Parteien unterschrieben. Es enthält: Datum, Beteiligte, geprüfte Bereiche, festgestellte Mängel, vereinbarte Fristen zur Mängelbeseitigung, vorbehaltene Rechte. Behalten Sie sich das Recht auf Vertragsstrafe und Gewährleistungsansprüche ausdrücklich vor.

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Gewährleistungsfristen beachten

Nach BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach VOB/B 4 Jahre ab Abnahme. Dokumentieren Sie alle Mängel, die innerhalb dieser Frist auftreten. Bei versteckten Mängeln (z. B. undichte Dampfsperre) kann die Frist länger sein. Sichern Sie den Gewährleistungseinbehalt (5 % der Schlussrechnung) vertraglich ab.

Tipps

  • Nehmen Sie niemals unter Zeitdruck ab – der Termin ist wichtiger als Sie denken.
  • Unterschreiben Sie nicht, wenn wesentliche Mängel vorliegen.
  • Ein Bausachverständiger findet typischerweise Mängel im Wert von 5.000–30.000 €.
  • Vorbehalt im Protokoll: Recht auf Vertragsstrafe, bekannte und unbekannte Mängel vorbehalten.
  • Machen Sie die Abnahme bei Tageslicht und mit ausreichend Zeit.

Checkliste

  • Bausachverständigen beauftragt
  • Mängelliste vorbereitet
  • Alle Räume systematisch geprüft
  • Fenster und Türen auf Funktion geprüft
  • Sanitäranlagen getestet
  • Elektroinstallation geprüft
  • Heizung und Lüftung getestet
  • Mängel mit Fotos dokumentiert
  • Abnahmeprotokoll unterschrieben
  • Gewährleistungseinbehalt vereinbart

Häufige Fragen

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