Bebauungsplan prüfen
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist das wichtigste Planungsdokument für Ihr Bauvorhaben. Er legt verbindlich fest, was, wo und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf – von der Gebäudehöhe bis zur Dachform.
Ablauf im Detail
B-Plan bei der Gemeinde einsehen
Den Bebauungsplan können Sie kostenlos im Bauamt der Gemeinde einsehen. Viele Kommunen bieten B-Pläne auch online an. Der Plan besteht aus einer Planzeichnung und einem Textteil mit detaillierten Festsetzungen.
Grundflächenzahl (GRZ) verstehen
Die GRZ gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,3 bei einem 600-m²-Grundstück bedeutet: maximal 180 m² dürfen überbaut werden. Nebenanlagen wie Garagen und Zufahrten werden teilweise mitgerechnet.
Geschossflächenzahl (GFZ) prüfen
Die GFZ begrenzt die gesamte Geschossfläche. Bei einer GFZ von 0,6 auf 600 m² Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen maximal 360 m² betragen. Das bestimmt, ob Sie ein- oder zweigeschossig bauen können.
Baugrenzen und Baulinien beachten
Baugrenzen markieren den Bereich, in dem gebaut werden darf – das Gebäude muss dahinter bleiben. Baulinien sind strenger: Das Gebäude muss direkt an der Baulinie stehen. Überschreitungen führen zur Ablehnung des Bauantrags.
Weitere Festsetzungen prüfen
Beachten Sie Festsetzungen zu: Dachform und -neigung, Firstrichtung, maximale Traufhöhe, zulässige Baustoffe und Fassadengestaltung, Anzahl der Vollgeschosse, Stellplatzpflicht, Begrünungsvorschriften. All diese Vorgaben beeinflussen Ihren Hausentwurf.
Tipps
- Lassen Sie den B-Plan von Ihrem Architekten gemeinsam mit Ihnen durchgehen.
- Prüfen Sie auch benachbarte B-Plangebiete auf mögliche Störungen.
- Fragen Sie im Bauamt nach geplanten B-Plan-Änderungen.
- Ohne B-Plan gilt § 34 BauGB – klären Sie mit dem Bauamt, was als ‚einfügen' gilt.
- Abweichungen vom B-Plan sind auf Antrag möglich, aber nicht garantiert.
Checkliste
- B-Plan eingesehen und verstanden
- GRZ und GFZ berechnet
- Baugrenzen und Baulinien identifiziert
- Dachform und -neigung geprüft
- Maximale Gebäudehöhe notiert
- Stellplatzpflicht geklärt
- Eventuelle Baumschutzsatzung beachtet
- Architekt über alle Festsetzungen informiert