Bauantrag vorbereiten
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Der Bauantrag ist das offizielle Genehmigungsverfahren für Ihr Bauvorhaben. Mit vollständigen und korrekten Unterlagen beschleunigen Sie die Bearbeitung und vermeiden Nachforderungen durch die Baubehörde.
Ablauf im Detail
Notwendige Unterlagen zusammenstellen
Für den Bauantrag benötigen Sie: Antragsformulare der Gemeinde, Lageplan (vom Vermessungsingenieur, Maßstab 1:500), Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Baubeschreibung, Berechnung von Wohn- und Nutzfläche, Standsicherheitsnachweis (vom Statiker), Wärmeschutznachweis (GEG-Nachweis) und ggf. Stellplatznachweis.
Entwurfsverfasser beauftragen
Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht werden – üblicherweise Ihrem Architekten. Er erstellt die Genehmigungsplanung und übernimmt die Abstimmung mit der Baubehörde. Fragen Sie vorab im Bauamt nach, ob eine Bauvoranfrage sinnvoll ist.
Nachbarbeteiligung durchführen
In den meisten Bundesländern müssen die direkten Nachbarn dem Bauvorhaben auf dem Lageplan zustimmen. Holen Sie die Unterschriften rechtzeitig ein. Verweigert ein Nachbar die Unterschrift, wird er von der Behörde beteiligt – das kostet Zeit, aber kein Geld.
Bauantrag einreichen
Reichen Sie den Bauantrag in der vorgeschriebenen Anzahl (meist 3-fach) bei der zuständigen Baubehörde ein. Viele Gemeinden akzeptieren inzwischen auch digitale Einreichung. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 0,2–0,7 % der Bausumme.
Bearbeitungszeit einplanen
Die Bearbeitungsdauer beträgt im vereinfachten Genehmigungsverfahren 4–6 Wochen, im regulären Verfahren 8–12 Wochen. In begehrten Baugebieten kann es auch länger dauern. Unvollständige Unterlagen verzögern den Prozess erheblich.
Tipps
- Klären Sie vorab mit der Baubehörde, ob ein vereinfachtes Verfahren möglich ist.
- Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein – Nachforderungen verzögern um Wochen.
- Holen Sie die Nachbarunterschriften persönlich ein und erklären Sie Ihr Vorhaben.
- Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
- Beachten Sie die 3-Jahres-Frist: Die Baugenehmigung verfällt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau begonnen wird.
Checkliste
- Bauzeichnungen vollständig (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Lageplan vom Vermessungsingenieur
- Baubeschreibung erstellt
- Standsicherheitsnachweis vom Statiker
- GEG-Nachweis (Energieausweis)
- Nachbarunterschriften eingeholt
- Stellplatznachweis erstellt
- Antragsgebühren bereitgestellt