Ratgeber
Bebauungsplan verstehen: Alle Festsetzungen einfach erklärt
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Der Bebauungsplan bestimmt, was Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen – und was nicht. Für Bauherren ist er das wichtigste Dokument vor dem Grundstückskauf. Doch die Planzeichen und Abkürzungen sind oft kryptisch. Dieser Guide erklärt alle wichtigen Festsetzungen verständlich.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan (B-Plan) ist eine kommunale Satzung, die verbindlich festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet genutzt und bebaut werden dürfen. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und ist Teil der Bauleitplanung. Jeder kann den B-Plan beim Bauamt einsehen oder online auf den Seiten der Kommune abrufen.
Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
Die GRZ gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,3 bedeutet: Bei einem 600 m² Grundstück dürfen maximal 180 m² überbaut werden. Die GFZ regelt die gesamte Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche. Eine GFZ von 0,6 bei 600 m² erlaubt 360 m² Geschossfläche insgesamt.
Baugrenzen und Baulinien
Dachform, Dachneigung und Geschosse
Der B-Plan kann vorschreiben: Dachform (Satteldach, Walmdach, Flachdach), Dachneigung (z. B. 22–45°), Firstrichtung, Anzahl der Vollgeschosse (z. B. II = zwei Vollgeschosse), Trauf- und Firsthöhe. Diese Vorgaben schränken die Gestaltungsfreiheit ein, sichern aber ein einheitliches Ortsbild.
Art und Maß der baulichen Nutzung
Die Art der Nutzung definiert, was gebaut werden darf: WR (reines Wohngebiet), WA (allgemeines Wohngebiet), MI (Mischgebiet), GE (Gewerbegebiet) usw. In einem WR dürfen nur Wohngebäude entstehen, in einem WA sind auch kleine Läden oder Praxen zulässig.
Abstandsflächen und offene/geschlossene Bauweise
Der B-Plan regelt auch die Bauweise: In offener Bauweise (o) müssen seitliche Grenzabstände eingehalten werden. In geschlossener Bauweise (g) wird direkt an die Grundstücksgrenze gebaut (Reihenhäuser). Die Abstandsflächen richten sich nach der Landesbauordnung – typischerweise 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 Meter.
Häufige Fragen
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